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Über Park.Drive.Fly.
Park - Drive - Fly bietet Ihnen komfortables Parken am Flughafen München (MUC).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
a) Die nachfolgend Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) gelten für Alle von der Firma – Park Drive Fly – angebotenen Leistungen in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
b) Der Kunde erklärt mit der Buchung sein Einverständnis zu den AGB. Die Verwahrung des PKW mit den damit verbunden Pflichten ist nicht Gegenstand des Vertrages.
c) Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
d) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil.
§2 Geltungsbreich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung eines PKW-Stellplatzes, die Beförderung des Kunden zum Flughafen München (Abflugterminal) und seinen
Rücktransport (Ankunftsterminal) zum Betriebsgelände am Isarkanal 2, 85462 Eitting. Auch für sonstige Leistungen, die für den Kunden erbracht werden.
§ 3 Begriffsbestimmung und Vertragsabschluss
a) Kunde im Sinne dieser AGB ist die buchende Person.
b) Vertragsabschluss erfolgt mit Absendung der Buchungsbestätigung der Firma – Park Drive Fly – an die angegebene E-Mail-Adresse. Mit Vertragsabschluss erkennt der
Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma – Park Drive Fly – als allein verbindlich an.
c) Personal der Firma – Park Drive Fly – handelt stets im Auftrag des Kunden als dessen Erfüllungsgehilfe.
d) Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen des Kunden.
§ 4 Vertrgasgegenstand und Leistungen
a) Die Firma – Park Drive Fly – vermietet Parkplätze für Pkw auf dem Betriebsgelände in 85462 Eitting, Am Isarkanal 2 für die vereinbarte Dauer. Die Fahrzeuge sind nach
Anweisung des Personals der Firma – Park Drive Fly – zu parken; alternativ kann der PKW auch vom Personal der Firma – Park Drive Fly – geparkt werden. Mit Vertragsabschluss
versichert der Kunde, dass das Fahrzeug gesetzlichen Bestimmungen zur Teilnahme am Straßenverkehr bis zum Zeitpunkt des Verlassens des Betriebsgeländes entspricht.
b) Auf Wunsch des Kunden und in Zeiten (z.B.: Hochsaison, Winter, etc.) werden die Schlüssel des Fahrzeugs für den gebuchten Zeitraum zur Aufbewahrung im
abgeschlossenen Bereich ohne Haftung für das Fahrzeug übernommen. Im Bedarfsfall wird der PKW auf dem Betriebsgelände umgeparkt.
b) Der Kunde erwirbt mit der Bestätigung auch das Recht für den kostenlosen Shuttle zum Flughafen München und wieder zurück zum Parkplatz in Eitting (inkl. Gepäck).
c) Befördert werden maximal 4 Personen pro Buchung und Auto im Shuttle-Bus. Maximale Beförderungsanzahl sind 8 Personen, bzw. 6 Personen. Ausnahmsweise können
auch mehr als 4 Personen befördert werden. Die Mehrkosten pro Person betragen 10,00 €.
d) Sondergepäckbeförderung (Kinderwagen + Golfbag) sind im Parkpreis inbegriffen. Sperriges Sondergepäck wie Skier, Boards, Musikinstrumente, Rollstühle sind vor
Abstellen des PKW am Flughafen auszuladen.
e) Die Firma – Park Drive Fly – behält sich das Recht vor, die Beförderung hilfloser und/oder randalierender Personen, die die Sicherheit gefährden, abzulehnen.
f) Zur Flugplanverfolgung und Koordinierung der Shuttlefahrten sind die aktuellen und gültigen Flugdaten anzugeben. Flugverschiebungen – Flugtage und Flugzeiten – sind rechtzeitig mitzuteilen.
Buchungen ohne gültige und/oder zum jeweiligen Flugtag passende Flugnummern können durch die Firma – Park Drive Fly – nicht anerkannt werden und begründen somit
keinen rechtsverbindlichen Vertrag. Deshalb verfällt der Anspruch auf rechtzeitige Anreise zum Flughafen München und termingerechte Abholung vom Flughafen München.
g) Wird ein erfolgloser Abholversuch aufgrund fehlerhafter Angaben, wie falscher Flugnummer, falsches Ankunftsdatum (bei An- und Abreise), Umbuchungen oder
Nichtankommen zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt, erlischt das Recht auf Abholung bei der tatsächlichen Rückkehr. Für die zusätzliche Wartezeit und Leerfahrt kann
dem Kunden bis zu 25,00 € pro Fall berechnet werden. Die Rückfahrt zum Parkplatz per Taxi steht dem Kunden frei und die Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen.
h) Der Kunde wird nach der Landung am vereinbarten Treffpunkt vom Personal der Firma – Park Drive Fly – zeitnah automatisch abgeholt. Für die Abholung gelten die in der Buchung angegebenen und von Park Drive Fly bestätigten Flugdaten und Flugzeiten.
i) Bei unerwarteter (nicht mitgeteilter) Landungszeit / Rückkehr, muss der Kunde mit längerer Wartezeit rechnen. Kunden mit korrekter Angabe der Fludaten werden
vorrangig geshuttelt. Bei Flugumleitungen nach 24 Uhr zu einem anderen Flughafen mit anschließendem Transport per Bus zum Flughafen München, erfolgt die Abholung
durch unser Personal frühestens ab 03:30 Uhr Morgens.
j) Für sonstige weitere Sonderfahrten ausserhalb der Shuttlefahrten können bis zu 25,00 € pro Fahrt berechnet werden.
$ 5 Mietdauer und Nutzerbestimmungen
a) Die Mietdauer richtet sich den Buchungsbestätigungen und kann während und nach Beendigung der Mietdauer auf unbegrenzte Zeit verlängert werden. Nach
der Mietdauer verpflichtet sich der Kunde, den Wagen unverzüglich wieder zu übernehmen.
b) Die Bestimmungen der StVO gelten auf dem ganzen Betriebsgelände.
c) Der Kunde hat darauf zu achten, dass nach dem Einparken das ungehinderte Ein- und Aussteigen auf dem benachbarten Stellplatz möglich ist. Mögliche Abschleppkosten
aufgrund starker Behinderung anderer Fahrzeuge geht zu Lasten des Kunden.
d) Mit Vertragsabschluss versichert der Kunde, dass das Fahrzeug gesetzlichen Bestimmungen zur Teilnahme am Straßenverkehr bis zum Zeitpunkt des Verlassens des
Betriebsgeländes entspricht. Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten, allen dadurch verursachten Verunreinigungen
und trägt die Kosten für die Beseitigung.
e) Der Kunde haftet für Alle von ihm, seinen Begleitpersonen und Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Rückvergütung und Rücktritt
a) Parkgebühren werden vom Online-Buchungssystem für die beabsichtigte Mietdauer errechnet und dem Kunden vor der verbindlichen Buchung angezeigt. Der An- und
Abreisetag wird jeweils als Tag berechnet (gesamt 2 Tage).
b) Parkgebühren sind bei Anreise in der schriftlich bestätigten Höhe und in bar zu begleichen. Möglich sind auch Zahlungen vorab per PayPal und Überweisung. Kartenzahlung nicht möglich.
c) Parkgebühren werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nicht rückerstattet und die Partktage verfallen.
d) Unser Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung ist in schriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) oder Online im Buchungssystem durchzuführen. Für Stornierungen gelten folgende Kündigungsfristen und Bestimmungen:a) bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages, bzw. bis 24 Stunden zur gebuchten Ankunftszeit am Parkplatz oder Flughafen (VALET). b) danach ist die Stornierung kostenpflichtig und der Kunde ist zur Zahlung des Buchungsbetrages / Rechnungsbetrag vollumfänglich verpflichtet.
Eine nicht angetretene Parkplatzreservierung ohne vorherige wirksame Stornierung, wird mit dem auf der Buchung/Buchungsbestätigung ausgewiesenem Rechnungsbetrag
(100%) abgerechnet.
e) Eine Rückbuchung (Stornierung) ist nicht mehr möglich, wenn die Abflugzeit erreicht und/oder überschritten wurde.
§ 7 Gewährleistung, Haftung und Haftungsausschluss
a) Obhutspflichten entstehen nicht durch die Anwesenheit von Personal oder durch eine Beobachtung des Abstellplatzes per Videoanlage.
b) Die Firma – Park Drive Fly – haftet nicht für Folgen von Verspätungen bei der Anreise, noch für Flugverspätung. Empfohlene Ankunft am Parkplatz ca. 2,15 Std. vor Abflug.
c) Die Schadensersatzpflicht der Firma – Park Drive Fly – , sowie deren Erfüllungsgehilfen aus dem Parkvertrag wird für Fälle auf grob fahrlässige oder vorsätzliche
Pflichtverletzung beschränkt.
d) Die Firma – Park Drive Fly – haftet nicht für Schäden, welche durch Dritte, andere Mieter, sonstige Personen, Tiere, oder durch höhere Gewalt verursacht werden.
Dies gilt auch für das Abhandenkommen und Entwenden der Fahrzeuge, Fahrzeugteilen, deren Inhalte und Ladungen.
e) Haftungsfragen
Entstandene Schäden sind uns vor Ausfahrt aus unserem Gelände anzuzeigen, für später gemeldete Beschädigungen können wir keinerlei Haftung mehr übernehmen.
Wir haften nur für von uns verursachte Schäden.
Vor dem Eintreffen an unserem Parkplatz, falls Verzögerungen, Verspätungen (durch Stau oder aus anderen Gründen) auftreten, bitte, unbedingt bei uns anrufen und uns verständigen.
Beim späteren Eintreffen an unserem Parkplatz (die Ankunftszeit bei uns auf unserem Parkplatz wird mit unsere Buchungsbestätigung Ihnen mitgeteilt.),übernehmen wir keine Haftung.
Beim späteren Eintreffen an unserem Parkplatz, muss mit Wartezeiten gerechnet werden, weil wir bereits termingerecht mit andere Kunden zum Flughafen unterwegs sind.
Die Flugdatenänderungen müssen uns , vor oder während Ihrem Zielaufenhalt, per Mail oder Anruf mitgeteilt werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
f) Bei Verstoß gegen diese Anzeigepflicht entfällt der Ersatzanspruch des Kunden für Sachschäden. Es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der
Firma – Park Drive Fly – oder deren Erfüllungsgehilfen.
g) Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich der Forderungen am Ende der Mietdauer in Verzug, so steht der Firma – Park Drive Fly – ein Pfandrecht an dem eingestellten Kfz zu.
§ 8 VALET-Parken
a) Der Kunde bucht einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Firma – Park Drive Fly.
b) Die Firma – Park Drive Fly, deren Mirabeiter und Beauftragte holen den Wagen des Kunden am Flughafen München ab und fahren zum Betriebsgelände. Am Tage der
Landung wird der Wagen wieder zurück zum Flughafen gebracht. Für diesen Service erfolgt die ausdrückliche Zustimmung des Fahrzeugführers /-halters. Für diese
Überführungsfahrten vom Flughafen München zum Betriebsgelände und wieder zurück sind Schäden (auch Steinschläge) am Fahrzeug über die jeweilige Haftpflicht- und
Kaskoversicherung des Kunden versichert.
c) Die Übergabe am Flughafenterminal erfolgt ohne Protokollierung von Vorschäden, Kratzern und Schrammen, da diese in der Regel zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
Größere Schäden werden am Parkplatz mit Bildern nachprotokolliert und dokumentiert.
9) Datenschutz
a) Die der Firma – Park Drive Fly – bereitgestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der Firma – Park Drive Fly – im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert
werden.
c) Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur
Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Kundendaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte
weitergeleitet werden.
10) Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
a) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Park- und Transfervertrag ist der Geschäftssitz der Firma – Park Drive Fly, 85456 Wartenberg.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
so wird damit die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen, bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
c) § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.
d) Mit dem Stand 12.12.2017 verlieren Alle zuvor verwendeten AGB der Firma – Park Drive Fly – ihre Gültigkeit.
Wartenberg, den 12.12.2017
Mit Veröffentlichung dieser AGB verlieren alle früher veröffentlichten AGB ihre Gültigkeit
Abmahnungen
Bitte keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote an Parkservice-Park-Drive-Fly Inh. Erblin Gashi, Herzog-Otto-Strasse 5, 85456 Wartenberg.
Wir gewährleisten, daß zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne daß von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.